INTRA-2 Bis Schwelle ab 2026 auf 2 Millionen EUR angehoben
Mit der Bestimmung 84415/RU vom 03. Februar 2026 hat die italienische Zoll- und Monopolbehörde (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli) die Befreiungsschwelle für das INTRA-2 Bis-Formular (innergemeinschaftliche Warenerwerbe) erheblich angehoben.
Die neue Schwelle, die ab dem 25. Februar 2026 gilt, steigt von 350.000 EUR auf 2.000.000 EUR pro Quartal. Dies bedeutet, dass Wirtschaftsbeteiligte mit innergemeinschaftlichen Erwerben unter 2 Millionen Euro pro Quartal vollständig von der Abgabe des INTRA-2 Bis-Formulars befreit sind.
Für Wirtschaftsbeteiligte, die über der Schwelle liegen, bleibt die Meldepflicht monatlich mit allen statistischen Spalten bestehen. Große Wirtschaftsbeteiligte (>20 Mio. EUR/Jahr) müssen alle Felder ausfüllen, einschließlich der Art der Transaktion B.
Die Änderung gilt für alle INTRA-2-Modelle, während die Schwellenwerte für Versendungen (INTRA-1) und Dienstleistungen (INTRA-1-quater, INTRA-2-quater) unverändert bleiben.