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🇪🇺 Wirtschaftliche Eigentümerschaft: Neue EU-Regeln für Transparenz und Außenhandel

Veröffentlicht am 13. März 2026
normativanewsletter

Jeder Intrastat-Betreiber weiß, dass Transparenz und Einhaltung von Vorschriften grundlegende Säulen des Außenhandels sind. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie UE 2024/1640 und deren Umsetzung müssen sich Unternehmen auf eine Stärkung der Vorschriften zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft vorbereiten, einem entscheidenden Thema für die Due Diligence und die Prävention von Geldwäsche.

📋 Die neue EU-Richtlinie und das Handelsregister

Der Ministerrat hat vorläufig einen Gesetzeserlass genehmigt, der die Schlüsselartikel der Richtlinie UE 2024/1640 umsetzt. Das Ziel? Die Transparenz der Eigentums- und Kontrollstrukturen von Gesellschaften, juristischen Personen und Trusts zu verbessern. Dies bedeutet einen strukturierteren und systematischeren Zugang zu Informationen über die wirtschaftliche Eigentümerschaft, die im Handelsregister enthalten sind.

Der Erlass führt neue Artikel ein, die die Konsultationsmodalitäten regeln. Der Zugang wird den zuständigen Behörden über spezielle elektronische Systeme gewährt, was eine sofortige und direkte Konsultation ermöglicht. Auch die zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichteten Subjekte (z.B. Banken, Fachleute) können auf die Daten zugreifen, ausschließlich zur Durchführung der Kundenprüfung, mittels Akkreditierung und Zahlung der Sekretariatsgebühren. Zudem ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Personen mit „berechtigtem Interesse“ (Journalisten, Organisationen des dritten Sektors usw.) auf die Informationen zugreifen können.

⚡ Was sich für Unternehmen ändert

Für Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind, bedeuten diese Neuerungen eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Qualität und Aktualisierung der Daten zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft. Es wird entscheidend sein, sicherzustellen, dass die im Handelsregister enthaltenen Informationen stets korrekt und realitätsnah sind. Die zur Konsultation bestimmten Verpflichteten sind gehalten, eventuelle Inkonsistenzen zu melden, wodurch das System robuster und zuverlässiger wird.

Dieser Impuls zur Transparenz ist eine Chance für Unternehmen, ihre Compliance-Verfahren zu stärken und Risiken im Zusammenhang mit intransparenten Gegenparteien zu mindern. Eine genaue Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümerschaft wird zu einem unverzichtbaren Element für die Reputation und Sicherheit internationaler Transaktionen.

🎯 Was zu tun ist

- Überprüfen und Aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass die Daten zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft Ihres Unternehmens im Handelsregister stets korrekt und aktuell sind. - Personal schulen: Sensibilisieren Sie das für Compliance und Due Diligence zuständige Team für die Bedeutung der neuen Bestimmungen sowie die Zugangs- und Überprüfungsmethoden. - Verfahren anpassen: Integrieren Sie in Ihre "Know Your Customer/Supplier" (KYC/KYS) Verfahren eine systematische Kontrolle der wirtschaftlichen Eigentümerschaft der Gegenparteien.