Außenhandel: EU-Sanktionen, Neue Straftaten und 231-Haftung
Sind Sie international tätig? Ihre Verantwortlichkeiten sind gerade viel schwerwiegender geworden! Das neue Gesetzesdekret 211/2025, das eine EU-Richtlinie umsetzt, revolutioniert den Sanktionsrahmen für jene, die restriktive Maßnahmen der Union verletzen, indem es neue Straftaten einführt und die Haftung von Unternehmen verschärft.
⚠️ EU-Sanktionen: Erhöhte Haftung Das Gesetzesdekret 211/2025, in Kraft ab dem 24. Januar 2026, hat die Gesetzgebung zu den restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union transformiert. Diese Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2024/1226 zielt darauf ab, die Wirksamkeit der Sanktionen zu stärken, indem Verstöße zu einer schweren Straftat erklärt und die Verantwortlichkeiten von Unternehmen und Managern im internationalen Handel erweitert werden. Es handelt sich nicht mehr nur um administrative Sanktionen, sondern um echte Verurteilungen, die zur Einziehung von Vermögenswerten und zu Freiheitsstrafen führen können.
⚖️ Neue Straftaten und G.D. 231 Das Dekret führt neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch ein, darunter die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung restriktiver Maßnahmen, die Nichtmitteilung von Informationen und die Nichteinhaltung von Genehmigungsbedingungen. Diese neuen Delikte wurden in die Liste der Vortaten des G.D. 231/2001 aufgenommen, wodurch Unternehmen hohen Geldstrafen ausgesetzt sind, die auf Grundlage des Umsatzes berechnet werden, zusätzlich zur Einziehung und Veröffentlichung des Urteils. Die Einhaltung der Sanktionsvorschriften wird somit zu einem unverzichtbaren Pfeiler der Unternehmensführung.
🎯 Was tun - Interne Verfahren aktualisieren: Überprüfen und passen Sie Ihre Due-Diligence-Protokolle für internationale Operationen an, indem Sie die neuen Verpflichtungen und die Überprüfung der Sanktionslisten integrieren. - Personal schulen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Teams, insbesondere diejenigen, die im Außenhandel und Export tätig sind, sich der neuen Verantwortlichkeiten und Risiken voll bewusst sind. - Angemessenheit des Modells 231 bewerten: Überprüfen Sie, ob Ihr Organisations-, Management- und Kontrollmodell aktualisiert wurde, um die neuen Vortaten aufzunehmen und das Risiko von Sanktionen zu mindern.